Apostolischer Segen mit Ablass

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Gemäß dem Rituale Romano kann ein Bischof in seiner Diözese, oder ein Prälat, der mit den Rechten eines Diözesanbischofs ausgestattet ist, dreimal im Jahr bei feierlichen Anlässen seiner Wahl den Apostolische Segen mit dem damit verbundenen Ablass spenden. Dabei ist der vorgesehene Ritus zu verwenden.

            Papst Franziskus hat festgelegt, dass die Bischöfe in aller Welt aus Anlass des Heiligen Jahres weitere zweimal den apostolischen Segen mit dem damit verbundenen Ablass spenden können, und zwar zum Ende der Feierlichkeiten zur Eröffnung des Heiligen Jahres am 3. Adventssonntag 2015 in den Diözesen und zum Abschluss desselben am 13. November 2016.